Öffentliche Verhandlung wegen Nacktspaziergangs

Öffentliche Verhandlung wegen Nacktspaziergang

Nackt unterwegs: eine Ordnungswidrigkeit?

Dieter E. Albrechts Spaziergang im Rahmen des Welt-Naturisten-Tages 2024 führte nach § 118 OWiG zu einem Bußgeldbescheid in Höhe von 55 € (zzgl. 25 € Verwaltungsgebühr sowie 3,50 € Verwaltungsauslagen).

Diesem Bescheid widersprach Dieter E. Albrecht. Das Landratsamt gab dem Widerspruch nicht statt, sondern leitete dies an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung weiter.

Dazu gab es eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht:

Königstr. 20, Zimmer 31, EG,

78628 Rottweil

am Freitag, den 25. April 2025, 9:00 Uhr

Was ist passiert?


Der Welt-Naturisten-Tag wurde 2006 von der Internationalen Naturisten Föderation (INF-FNI) ins Leben gerufen und soll dazu beitragen, die naturistische Lebensweise bekannter zu machen.
Dieter E. Albrecht nahm diesen Aktionstag zum Anlass, mit seinem Hund eine längere Nacktwanderung zu machen. Sein Spaziergang führte von Mariahochheim, am Erlensee sowie am Schwarzenbach entlang, in Richtung Gösslingen und wieder zurück. Insgesamt begegnete er einem Kopfschüttler, einem Pärchen und einem Hundehalter. Mit letzteren beiden hatte er nette Gespräche über den Welt-Naturisten-Tag und das Nacktsein im öffentlichen Raum im Allgemeinen.
Den Spaziergang bei Regenwetter führte er fort auf dem Rundweg des Wildschweingeheges Dietingen. Dann kam eine Försterin, welche ihn mit ihrem Geländewagen auf Abstand verfolgte. Versuche seitens Dieter mit ihr zu sprechen, scheiterten. Sie rief die Polizei. Diese klärte er über den Welt-Naturisten-Tag und sein Ansinnen, für die Sache aktiv zu werben, auf. Sie teilten ihm mit, den Sachverhalt an die Gemeinde zur Prüfung weiterzugeben, ob diese sein Handeln als eine Ordnungswidrigkeit wertet.

Ist Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit?

Offenbar gibt es staatliche Institutionen in Deutschland, die schlichte Nacktheit, beispielswiese beim nackten Spazierengehen als strafbar oder zumindest als ordnungswidrig einstufen. Ersteres, also strafbar ist es definitiv nicht, da schlichtes Nacktsein keinen Platz im Strafgesetzbuch hat, aber ist es Letzteres, eine Ordnungswidrigkeit?

Um dieser Frage näherzukommen, sei hier zunächst der Paragraph angeführt, der im Falle öffentlichen Nacktseins gewöhnlich herangezogen wird, es ist der § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG):

Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

§ 118, (1) OWiG

Nun, ich selbst bin sehr viel im öffentlichen Raum nackt unterwegs, und es funktioniert: die allermeisten Menschen bringen nicht nur die Toleranz auf, mir meine nackte Freiheit zuzulassen. Nein, die meisten Menschen fühlen sich noch nicht einmal zur Toleranz veranlasst, sie grüßen mich freundlich, wir sprechen miteinander, man lässt den andern sein, wie er sich am wohlsten fühlt. Das ist so wunderbar!

Übrigens: Mit Dieter E. war ich schon auf einer längeren nackten Tour in Rottweil zur Vorbereitung der Rottweiler Nacktwandertage, an denen man nackt oder mit Nackten teilnehmen kann.

Jedenfalls hatten wir dort nur nette Begegnungen, sogar eine ganze Schülergruppe begegnete uns dort. Kaum zu glauben? Warum? Ok, die Begleitpersonen schauten schon zunächst nach uns, sie merkten aber schnell, dass wir zwei Wanderer sind. Dieter hatte seinen Hund, Tequila, dabei. Und dann war es so, wie es sein soll. Die Kinder interessierten sich für Tequila, Stöcke wurden geworfen, wir tauschten uns aus, die Kinder spielten unbekümmert weiter, die Begleitpersonen waren entspannt, man ging seiner Wege.

So kann es also gehen!

Hatten Dieter und ich in dieser Situation grob ungehörig gehandelt? Haben wir die Allgemeinheit belästigt oder gar gefährdet? Haben wir die öffentliche Ordnung beeinträchtigt?

Wohl kaum, und doch meint man es zuweilen…

> > > Hier lesen: Nackt in Deutschland, was ist wirklich erlaubt?

Das Urteil

  • Der Beklagte war nackt.
  • Das Gericht hat festgestellt, dass Dieter E. Albrecht in der Lage wäre zu beurteilen, wo Rücksichtnahme auf andere erforderlich sein könnte.
  • Es liegt eine Belästigung vor. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich jemand tatsächlich belästigt fühlt. Es reicht aus, dass die Handlung für eine Belästigung geeignet ist.
  • Die sonntägliche Nähe zu einem Spielplatz, auch wenn dieser leer war, wiegt erschwerend.
  • Anderen Menschen seine Nacktheit aufzuzwingen, verletzt das Schamgefühl Betroffener; die Möglichkeit dazu reicht aus, Kinder oder andere Menschen zu beeinträchtigen, es muss niemand vor Ort sein.
  • Dies hat der Beklagte billigend in Kauf genommen, er hätte erkennen können, ja müssen, dass sich andere belästigt fühlen könnten.
  • Eine Berücksichtigung des Art. 2 des Grundgesetztes komme nicht in Betracht. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit findet da ihre Grenzen, wo das Schamgefühl Dritter verletzt wird. Es gibt dazu ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Da gehört Nacktheit in der Öffentlichkeit auch 2025 nicht dazu. 

Persönliche Eitelkeit…? oder: Nudare aude!

Im deutschen FKK-Forum ist zu lesen:

Herzlichen Glückwunsch. Da ist nun also, aus welchen Gründen auch immer, eine Entscheidung in der Welt, in der das Nacktwandern geahndet wird. Auf den konkreten Fall kommt es zunächst gar nicht an: Sollte das Urteil veröffentlicht werden (das geht ganz schnell), geistert der Tenor durch die Welt und alle Datenbanken. Wer in diesem Zusammenhang nach § 118 OWiG sucht, findet sie sofort.

Ein klug agierender Mensch hätte es in einer Sache darauf ankommen lassen, in der ein solches Urteil nicht mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten gewesen wäre. Dann wäre jetzt eine positive Entscheidung in der Welt.

Quelle

Liebe Leute, einmal ehrlich – ich mag solche Unterstellungen nicht. Für meine Begriffe ist Dieter E. Albrecht nicht eitel, sondern mutig, so mutig wie die Allerwenigsten! Sollte ich eines Tages ein Bußgeldverfahren am Hals haben, dann werde ich wie Dieter handeln, in dem Wissen, nichts Unrechtes getan zu haben. Wenn der Schreiber des oben angeführten Zitats denselben Schneid hätte: wenn all diejenigen, die jetzt meckern (und Dieter hoch gelobt hätten für seinen Mut, wenn das Urteil positiv ausgefallen wäre…), dann hätten wir neben der Realität in der Praxis, in der Nacktheit kein Tabu darstellt, auch in der Theorie richterlicher Urteile, kein Verstoß mehr gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz nach § 118.

Angst ist hier also ein schlechter Ratgeber, vielmehr ist hier Johann Wolfgang von Goethe zu zitieren:

Erfolg hat drei Buchstaben: T – U – N.

Wie geht’s weiter?

Dieter wird das Urteil durch Rechtsbeschwerde anfechten. Die Prüfung der Zulassung dieser Rechtsbeschwerde erfolgt durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Egal ob vom OLG der Fall behandelt oder angelehnt wird, damit ist der Rechtsweg beschritten und der Weg zum Landes- oder Bundesverfassungsgerichtshof frei.

  • Kosten mit OLG-Verhandlung ca. 7.000 €
  • Mit direktem Weg zum Verfassungsgericht ca. 5.000 €.

Dieter nackt am Spieß, einmal herumgedreht

Die Urteilsverkündung durch Philosoph Ulrich Thomas Wolfstädter, NUDARE AUDE, Freiburg:

  • Der Beklagte war nackt – na und!
  • Der Philosoph stellt fest, dass Dieter E. Albrecht in der Lage ist zu beurteilen, wo, wann und warum Rücksichtnahme auf andere erforderlich sein könnte.
  • Es liegt keine Belästigung durch seine Nacktheit vor. Es kommt entschieden darauf an, ob sich jemand tatsächlich belästigt fühlt. Dabei reicht es nicht aus, im schlichten Nacktsein eine Geeignetheit für die Belästigung der Allgemeinheit zu sehen.
  • Die Nähe zu einem Spielplatz ist unerheblich; Kinder haben bekanntlich kein Problem mit Nacktheit, vielmehr mit der prüden Reaktion Erwachsener, an der sie sich ein Beispiel nehmen.
  • Nacktheit kann anderen Menschen per se nicht aufgezwungen werden, da sie ein natürliches Erscheinungsbild des unbekleideten Menschen ist.
  • Mögliche Schamgefühle begegnender Personen sind komplex und liegen nicht im Verantwortungsbereich des nackten Menschen; die bloße Möglichkeit, Schamgefühle durch Nacktheit hervorzurufen, reicht nicht aus, andere Menschen vorsätzlich zu beeinträchtigen, vielmehr ist hier von jedem der Rahmen der Freiheit und der Toleranz zu wahren.
  • Der Beklagte unternahm am Welt-Naturisten-Tag eine Nacktwanderung in dem Bewusstsein, für die Vorzüge des Nacktseins zu werben. Dabei hat er selbstverständlich billigend in Kauf genommen, dass sich andere durch seine Nacktheit belästigt fühlen könnten; entscheidend ist, dass er durch sein Handeln die Belanglosigkeit seiner Nacktheit demonstrieren wollte.
  • Art. 2 des Grundgesetztes untermauert die freie Entfaltung der Persönlichkeit; diese findet erst dort ihre Grenzen, wo das Schamgefühl Dritter vorsätzlich verletzt wird, wozu bloße Nacktheit keine Eignung in sich trägt.
  • Ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens sind fluide und befinden sich in einer steten Entwicklung. Die Frage, ob nackte Menschen im öffentlichen Raum zu akzeptieren sind, ist eine ethische Frage, keine juristische.
  • „Ungeschriebene Regeln und Gesetze“ sind keine Grundlage juristischer Urteilsbegründungen.
  • Menschen, die sich durch die Nacktheit anderer belästigt oder in ihrem Schamgefühl beeinträchtigt fühlen, stehen selbst in der Pflicht herauszufinden, warum das bei ihnen so ist. Schließlich zeigt die Erfahrung, dass die meisten Menschen mit Nacktheit im Rahmen ihrer Toleranzfähigkeit umgehen können.
  • Unbekümmert nackt zu sein oder sein zu können, ist ein Menschenrecht.
  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

27 Kommentare

  1. „einem Pärchen und einem
    Hundehalter. Mit letzteren beiden gab
    es nette Gespräche“

    Wäre es vielleicht möglich dieses Pärchen zu finden und zur Verhandlung einzuladen. Damit sie eine Aussage machen, dass ihnen die Nacktheit nicht gestört hat.

    Diese Verhandlung finde ich im 21. Jahrhundert lächerlich. Nur weil eine arrogante (Moral)-Person das nicht passte, gibt es eine Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft hätte auch das ganze fallen lassen können. Zudem halte ich das Verfahren als Steuerverschwendung.

    Anmerkung meinerseits: Michael bezieht sich hier auf eine Beschreibung Dieters, in der er das nette Gespräch mit diesem Pärchen vorbringt. In einer früheren Fassung dieses Artikels war das zu lesen.

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  2. Diese Verhandlung finde ich sehr blöd. Das Gericht verliert viel Geld und Zeit. Es gibt wichtigere Probleme, die es zu bewältigen gilt, wie z. B. die Kriminalität und das Verbrechen. Es ist an der Zeit, dass sich die Sitten ändern und der natürliche Naturismus auf europäischer Ebene entkriminalisiert wird.

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  3. Leider wurde Dieter ja dazu verdonnert das Bußgeld zu zahlen. Auf die Begründung bin ich gespannt und ob Dieter Rechtsmittel einlegt.

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    • Hallo Christian,
      ja, das macht er; inzwischen ist das im aktualisierten Beitrag zu lesen.

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  4. Im Artikel 2 des Grundgesetzes heisst es u.a. : „Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
    Aufgrund eines Gesetzes also, nicht aufgrund von (möglicherweise vorgetäuschten ) Schamgefühlen einer einzelnen Person.
    Die Darstellung der Rottweiler Richterin steht hierzu im Widerspruch.
    Deutschland ist ein Rechtsstaat und kein Gefühlsstaat.
    Niemand hat ein Recht auf ein Leben ohne jede Mißempfindung, das ist kein geschütztes Rechtsgut.

    Für mich ein klarer Fall von überbordendem Feminismus und überbordender Hysterie, ausgelöst durch die spektkulären Fälle von Kindesmißbrauch der zurückliegenden Jahre, von der sich offenbar auch die Richterin mitreissen lässt. Ich werde Dieter unterstützen.

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  5. Ein Nackter bei einer Karfreitagsprozession ist normal:
    welt.de

    Er stört und gefährdet die öffentliche Ordnung offenbar nicht.

    Ebenso wenn der Bundestag die Vielfalt feiert:
    x.com

    Da darf dann auch ein Queerer seinen Penis mit Straps und Jockstrap präsentieren, ohne dass Kinder gefährdet sind.

    Dieter, als ganz normaler Homo sapiens, geschaffen nach dem Ebenbilde Gottes, ausgerechnet vor dem muss also nach Auffassung der Richterin die Allgemeinheit geschützt werden? Völlig unverständlich. Hier Berlin – da Rottweil. Beide Städte unter dem rechtlichen Dach des Grundgesetzes.

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  6. Was ein dummer Kommentar, in welcher anderen Situation soll bitte schön das Urteil anders ausfallen?

    War ja auch nur eine einzelne Person, die sich belästigt fühlte.

    Schon vor Anklicken des Links war ich mir zu 99% sicher, in welchem Forum das war. Aber das ist ein anderes Thema.

    Als ich gelesen habe, welche Kosten auf Dieter zukommen können, ist wir auch sofort eine Spendenaktion in den Sinn gekommen.

    Meine Unterstützung hat Dieter auf jeden Fall.

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  7. Was ist dumm an dem Kommentar? Und wo liegt der Unterschied zwischen einem „dummen“ und einem „intelligenten“ Kommentar?

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    • Hallo Werner,
      ich glaube, Christian bezieht sich auf das Zitat im Beitrag oben; aber freilich kannst du die Frage stellen.

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  8. Die Urteilsbegründung ist unfassbar. Ich werde Dieter, wenn der Spendenaufruf erfolgt, mit 100 Euro unterstützen.

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  9. Die Polizeibeamtin sollte ihrem Schöpfer danken, wenn ihr in ihrer Dienstausübung nichts Schlimmeres begegnet als ein nackter Mann. Der nackte Mann kann kein Bowie-Messer unter seiner Kleidung verstecken, auch keinen Sprengstoffgürtel oder eine Pistole. Sie müsste dann auch nicht diese martialische Schutzausrüstung mit sich herumschleppen, wie man sie heutzutage bei Polizeibeamten sieht.
    Die Polizei ist mittlerweile ausgestattet wie die berüchtigten Ledernacken im Vietnamkrieg. Damals trug der deutsche „Schutzmann“ auf Fußstreife ein schickes, weißes Jackett, eine weiße Mütze und weiße Handschuhe, aber keinesfalls eine schusssichere Weste.

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  10. Das Urteil ist eine Schande für Deutschland.
    Eine über hundertjährige naturistische Tradition, überwiegend aus der FKK-Bewegung, wird ignoriert.
    Ein harmloser Nacktwanderer wird für gemeingefährlich gehalten, man hält es für notwendig, vor ihm zu warnen und ihn zu bestrafen.
    Ich finde es gut und wichtig, dass Dieter das Urteil anfechtet.
    Das ist keine reine Privatangelegenheit von Dieter. Es ist im Interesse aller Naturisten, das der Prozess zugunsten von Dieter ausgeht. Meine Spendenbereitschaft zur Deckung der Kosten habe ich ihm schon signalisiert. Ich werde mindestens 100 Euro geben.

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  11. Auf der einen Seite wird gegendert, was das Zeug hält, es werden CSDs veranstaltet, die die Vielfalt und die Freiheit, die Vielfalt zu leben, feiern und dann so ein Urteil gegen einen einzelnen Wanderer, der die Natur am ganzen Leib spüren möchte, so, wie es Adam und Eva taten. Selbst im religiösen Kontext ist an der Nacktheit des Menschen nichts anstößiges, denn wir kommen nackt, meist ohne Haare und ohne Zähne und wir gehen nackt oft ohne Haaren und Zähne von dieser Erde.
    Im Mittelalter war die Nacktheit völlig normal, erst mit dem Einfluß der Franzosen entstand sie Ablehnung des Nackten.
    Es ist gut und mutig, wenn Dieter weiter gegen das Urteil angeht und auch wir, meine Frau und ich, werden Dieter bei den Kosten des Verfahrens unterstützen.
    Wir können und wollen nicht glauben, daß ein solches Urteil im Deutschland des 21. Jahrhunderts möglich ist.

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  12. Auf jeden Fall weitermachen, notfalls sogar bis zum EuGH.
    Gruß Stefan

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  13. Dieter nackt am Spieß, einmal herumgedreht

    Du hast mit allem recht!
    Am ersten Mai wanderten wir mit 23 Leuten bei Freigericht.
    Wir liefen an der Straße entlang, auf freiem Feld und im Wald.
    Es waren viele Menschen, auch mit Kindern unterwegs.
    Und KEINER hat sich aufgeregt!
    Aber
    Leider ist das so, dass die Justiz am längeren hebel sitzt.
    Das in einem Urteil auch die eigene Meinung und Rechtsauffassung mit einfließt, damit muss man rechnen, denn der §118 OWG lässt viel Spielraum für den Richter zu.
    Die Anklage hätte man auch wegen Geringfügigkeit fallen lassen können.
    Ich werde das Gefühl nicht los, das da noch was ganz anderes dahinter steckt.
    Michael

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  14. Vielleicht ein Racheakt gegen einen ehemaligen Lokalpolitiker nach dem Motto: „Der hat damals im Stadtrat gegen unseren Antrag gestimmt, dem würgen wir jetzt mal eins ´rein!“

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  15. Hier stellen sich gleich mehrere Fragen:
    Hatte die negative Berichterstattung in der Presse Einfluss auf das Urteil?
    War Dieter schon öfters im Park und wurde er dort gesehen?
    Oder möchte man generell im Touristenort keine Nackten sehen?
    Warum hat die Försterin ihn nicht angesprochen und ihn des Platzes verwiesen und erstmal mit einer Anzeige gedroht?
    War die Richterin wirklich unabhängig in ihrem Urteil?
    War im Urteil mit dem Spielplatz und den Kindern nur ein vorgeschobenes Argument?

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  16. Die Richterin hat die Fiktion höher bewertet als das Faktische. Das ist aber (leider )auch so gängige Praxis. Es reicht aus, wenn eine Handlung „geeignet“ ist, das Vorliegen des §118 OwiG zu bejahen.
    Die Crux ist der Umgang mit sog. „Unbestimmten Rechtsbegriffen“.
    Einerseits sind sie unverzichtbar, sonst würden Gesetzgebung und Rechtsprechung zu kompliziert werden. Andererseits können sie in verheerender Weise mißbraucht werden, man denke nur an den unbestimmten Rechtsbegriff des „gesunden Volksempfindens“ von 1934, da allerdings im Strafrecht.
    Es wäre wünschenswert, dass die Justiz bei Bagatellsachen wie Ordnungswidrigkeiten das Faktische höher bewerten würde als die Fiktion. Faktisch waren keine Kinder auf dem Spielplatz, wenn auch fiktiv hunderte hätten dort sein können.
    Die Richterin hätte allerdings das Spiel mit der Fiktion auch zugunsten des Beschuldigten spielen können; wenn Kinder zugegen gewesen wären, wäre Dieter nicht nackt spazieren gegangen.
    Die Fiktion des Vorsatzes spielt hier eine Rolle. Aber – wir Nacktwanderer sind eine winzige Minderheit. Es wäre lebensfremd, darauf zu vertrauen, dass sich ein kleiner Amtsrichter wegen einer Minderheit aus dem Fenster lehnt und dadurch womöglich seiner weiteren Laufbahn schadet.

    Wir wissen jetzt wie das Amtsgericht Rottweil entscheidet, wie die anderen 637 Amtsgerichte in Deutschland bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt entscheiden würden, wissen wir nicht, jedenfalls findet sich nichts öffentlich. Es bedarf also weiterhin einer großen Zahl zivilcouragierter NacktwandererInnen um Rechtssicherheit zu bekommen und die gilt dann immer nur im eigenen Gerichtsbezirk.

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  17. Das Urteil erstaunt mich wirklich sehr. Für mich drängt sich der Verdacht auf, dass da noch andere Dinge mitgeschwungen haben, als nur der nackte Spziergang.
    Ich kenne Dieter nicht persönlich, ich finde es aber gut, dass er Einsproch eingelegt hat, was ich definitiv auch getan hätte, aber ich habe auch eine Rechtschutzvetsicherung.
    Was ich aber nicht so recht verstehe ist der Spendenaufruf, denn wenn ich es richtig sehe, dann hat Dieter doch zwei Unternehmen, da wundert es mich eher, dass er keine Versicherung hat, bzw. dieser finanzielle Aufwand nicht tragbar ist.
    Ich kann es gut verstehen, dass man gerne Unterstützung erhalten möchte, verwunderlich ist ja, dass der DFK hier nicht unterstützt.
    Jedenfalls halte ich seinen Weg für richtig und hoffe, dass die nächste Instanz zu einer Einsicht gelangt.

    Antworten
  18. @Ralf; zwei Unternehmen zu haben heisst nicht zwingend wohlhabend zu sein. Rechtlich habe ich eine Firma (Ein-Mann-Betrieb) mit verschiedenen Tätigkeitsfeldern.

    In Deutschland zahle ich bei einem Bruttoeinkommen von 5.512,50 €/mtl. den Maximalbetrag bei der Krankenversicherung. Das sind derzeit 1099,75 €/mtl. Bei einem Einkommen vor Steuer von 5.706,67 €/mtl. greift bereits der Spitzensteuersatz von 42 % Einkommenssteuer. Das ist nicht die einzige Steuer welche ich bezahle.

    Meine gesetzliche Rente beträgt in ca. 7 Jahren unter 300 €/mtl.. Da ich über Erbe eine sehr grosse Verantwortung für die Familie übernommen hatte, langte das Geld nie für eine ordentliche Altersversorge.

    Deshalb habe ich als zusätzliche Altersversorge vor vier Jahren einen Garagenpark gebaut, welchen ich so kurzfristig finanziert habe (er soll ja als „Rente“ dienen), dass dieser sich nicht selbst zahlt, sondern ich noch viel dazuarbeiten muss.

    Weiterhin bin ich noch für zwei Kinder voll unterhaltspflichtig. Über die niedrigen Einkommensstaffeln der Düsseldorfer Tabelle brauchen wir nicht reden.

    Jammern darf ich nicht. Es reicht für ein bürgerliches Leben und Campingurlaub, was mich sehr zufrieden macht.

    Derzeit müsste ich jedoch die Stundensätze für ein/n gute/n Anwältin oder Anwalt durch überziehen meines Girokontos finanzieren. Ein entspreches Guthaben habe ich nicht.

    Sollte das OLG die Beschwerde abweisen und damit direkt den Weg zu einem der Verfassungsgerichtshöfe frei machen, bräuchte ich theoretisch gar keine anwaltliche Unterstützung. Allerdings traue ich mir die Kompetenz, durch ein solches Verfahren ohne Fehler zu gehen, nicht zu.

    Somit ja, ich brauche finanzielle Unterstützung und eine gute Empfehlung für eine/n Anwältin bzw. Anwalt, welche/r bei den Verfassungsgerichtshöfen zugelassen ist.

    Antworten
  19. Nachklapp @Ralf; Es ist noch nicht gesagt, ob Verbände oder andere Dritte dieses Verfahren unterstützen oder nicht. Ich jedenfalls warte die schriftliche Urteilsbegründung und ein anwaltliches Erstgespräch ab. Nur so kann ich verantwortungsbewusst mit Spendengeldern umgehen. Und, nur so würde ich als Verantwortlicher einer Organisation entscheiden, ein solches Grundsatzverfahren zu unterstützen.

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  20. Ich finde den Spendenaufruf gut und richtig und werde morgen 100 Euro überweisen.
    Es wäre hilfreich, wenn der Aufruf zusammen mit einer Sachverhaltsdarstellung auf allen naturistischen Webseiten erscheint.
    Darüberhinaus glaube ich, dass Dieter zügig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte. Man ist doch als juristischer Laie den kryptischen Verfahrenswegen, den Winkelzügen und den Willkürlichkeiten vor Gericht hilflos ausgeliefert.
    Wenn sich ein auf naturistische Themen spezialisierter Anwalt so schnell nicht finden lässt, reicht ja vielleicht auch erstmal ein ganz normaler. Ich hoffe sehr, dass sich genügend Spender finden und die Sache für Dieter und damit alle Naturisten gut ausgeht.

    Antworten
  21. Wer hat Angst vorm nackten Mann (Frau).

    So so, Frau Försterin ist also nicht Manns genug, sich den (nackten) Tatsachen, in scheinbar ihrem Revier, zu stellen und muss, deshalb, die richtigen Ordnungshüter herbei bemühen.
    Und diese sind auch nicht fähig, eigenständig eine Entscheidung zu treffen.

    Ein nackter Mensch in unserem Kontext, ist nicht anstößig, sexuell oder bedeutet Provokation. Die natürliche Nacktheit ist normal und es gilt der Respekt gegenüber Natur und Mensch. Nacktheit ist der ursprüngliche Zustand des Menschen, und das muss ihm (Gesellschaft) wieder zu Bewusstsein gebracht werden.

    Mind is like a parashute, it only workes when it’s open.

    Antworten
  22. Dieter´s Pech ist, dass sowohl die Schweinehirtin als auch die Richterin Frauen sind.
    Nicht umsonst ließ schon vor 170 Jahren Giuseppe Verdi seinen „Rigoletto“ singen:

    “La donna è mobile
    Qual piuma al vento,
    Muta d’accento
    E di pensiero.”

    Antworten
  23. Zwischenstand:

    Vorab, ich bin überwältigt von der Spendenbereitschaft unter https://nudare-aude.com/spendenaktion-dieter-e-albrecht bzgl. wahrscheinlicher Anwaltskosten, zu diesem Zeitpunkt. DANKE!

    Bis dato ist die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht eingegangen. Ab Eingang gibt es 4 Wochen Zeit, die bereits eingereichte Rechtsbeschwerde zu begründen.

    Da ein Weg durch die Instanzen nur Sinn macht, wenn ein s. g. „Grundsatzurteil“ erreicht werden kann, sollte diese Begründung schon juristisch unterstützt werden. Sollten „wir“ bis dahin keine/n gute/n Anwältin oder Anwalt gefunden haben, mache ich das ggf. selbst, durch Vorsprache beim Rechtspfleger des Amtsgerichts.

    Nimmt das OLG die Beschwerde an, kommt es dort zur Verhandlung mit Anwaltspflicht. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die „Berufung“ abgewiesen wird.

    Damit wäre der Weg, sogar verkürzt, zur Verfassungsbeschwerde frei.

    Diese traue ich mir nun in Sinne einer Verantwortung für den Naturismus nicht zu. Spätestens dafür braucht es eine/n geeignete/n sowie überzeugte/n Juristin bzw. Juristen. Ohne diese/n muss ich das ganze an dieser Stelle abbrechen. Dann würde es ein schlechtes Amtsgerichtsurteil bleiben, welches keine Bedeutung hat, zumal mit der bisher bekannten, hanebüchenen Urteilsbegründung.

    Dazu habe ich einen kleinen Aufsatz geschrieben: https://Dieter-Albrecht.de/ist-natuerliche-Nacktheit-in-Wald-Flur-und-an-Gewaessern-eine-Straftat

    Somit ist neben Spenden nun dringend eine juristische Vertretung zu finden. Fragt bitte herum nach Empfehlungen und auch den Gründen bzw. Referenzen einer eventuellen Empfehlung.

    Noch ein Hinweis; Bei solchen Verfahren gibt es keinen Streitwert für welchen ein/e Jurist/in nach Gebührenordnung arbeiten würde. Es wird in der Regel ein Stundsatz zzgl. anfallender Kosten vereinbart. Selbst wenn dann ein höchstrichterliches Verfahren gewonnen werden würde, gibt es von diesen Anwaltskosten quasi nichts zurück!

    Antworten

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