Dieter E. Albrechts Spaziergang im Rahmen des Welt-Naturisten-Tages 2024 führte zu einem Bußgeldbescheid. Diesem Bescheid widersprach er. Das Landratsamt gab dem Widerspruch nicht statt, sondern leitete dies an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung weiter.
Nun gibt es am 25.04.2025 eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht.