Nackt unterwegs: eine Ordnungswidrigkeit?
Dieter E. Albrechts Spaziergang im Rahmen des Welt-Naturisten-Tages 2024 führte nach § 118 OWiG zu einem Bußgeldbescheid in Höhe von 55 € (zzgl. 25 € Verwaltungsgebühr sowie 3,50 € Verwaltungsauslagen).
Diesem Bescheid widersprach Dieter E. Albrecht. Das Landratsamt gab dem Widerspruch nicht statt, sondern leitete dies an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung weiter.
Nun gibt es dazu eine öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht:
Königstr. 20, Zimmer 33, EG,
78628 Rottweil
am Freitag, den 25. April 2025, 9:00 Uhr
–> Dieter freut sich über regen Besuch im Gerichtssaal!!
Achtung, wenig Parkplätze – 50 Minuten für Parkplatzsuche einplanen‼
Auch für folgendes, empfehlenswertes Shuttle-Angebot müssen 50 Minuten eingeplant – Ausstieg: „Neues Postamt“: https://www.rottweil.de/Der-Pendler
Bitte veröffentlicht den Aufruf in euren Kanälen und ladet möglichst viele Naturisten dazu ein.
PS: Die Rottweiler Nacktwandertage https://Dieter-Albrecht.de/Rottweiler-Nacktwandertage vom 29. Mai bis 01. Juni 2025 nehmen immer mehr Gestalt an. Am Samstag den 31. Mai endet die Wanderung in einem deutschen Traditionslokal, in welchem wir als Nackte gerne willkommen geheißen und bedient werden. Weiterhin ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Comedy-Duo, selbst nackt, nackte Wahrheiten aufführt.
Was ist passiert?
Kann Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit sein?
Offenbar gibt es staatliche Institutionen in Deutschland, die schlichte Nacktheit, beispielswiese beim nackten Spazierengehen als strafbar oder zumindest als ordnungswidrig einstufen. Ersteres, also strafbar ist es definitv nicht, da schlichtes Nacktsein keinen Platz im Strafgesetzbuch hat, letzteres, ordnungswidrig, ist es ebenfalls nicht.
Um das zu verstehen, sei hier zunächst der Paragraph angeführt, der im Falle öffentlichen Nacktseins gewöhnlich herangezogen wird, es ist der § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG):
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Nun, ich selbst bin sehr viel im öffentlichen Raum nackt unterwegs, und es funktioniert: die allermeisten Menschen bringen nicht nur die Toleranz auf, mir meine nackte Freiheit zuzulassen. Nein, die meisten Menschen fühlen sich noch nicht einmal zur Toleranz veranlasst, sie grüßen mich freundlich, wir sprechen miteinander, man lässt den andern sein, wie er sich am wohlsten fühlt. Das ist so wunderbar!
Ich warte noch, bis ich selbst, wie aktuell Dieter, angezeigt werde.
Übrigens: Mit Dieter E. war ich schon auf einer längeren nackten Tour in Rottweil zur Vorbereitung der Rottweiler Nacktwandertage, an denen man nackt oder mit Nackten teilnehmen kann.
Jedenfalls hatten wir dort nur nette Begegnungen, sogar eine ganze Kindergartengruppe begegnete uns dort. Kaum zu glauben? Warum? Ok, die Begleitpersonen schauten schon zunächst nach uns, sie merkten aber schnell, dass wir zwei Wanderer sind. Dieter hatte seinen Hund, Tequila, dabei. Und dann war es so, wie es sein soll. Die Kinder interessierten sich für Tequila, Stöcke wurden geworfen, wir tauschten uns aus, die Kinder spielten unbekümmert weiter, die Begleitpersonen waren entspannt, man ging seiner Wege.
So kann es also gehen!
Hatten Dieter und ich in dieser Situation grob ungehörig gehandelt? Haben wir die Allgemeinheit belästigt oder gar gefährdet? Haben wir die öffentliche Ordnung beeinträchtigt?
Wohl kaum, und doch meint man es zuweilen…
Wie es weitergeht
…erfährst du hier!
„einem Pärchen und einem
Hundehalter. Mit letzteren beiden gab
es nette Gespräche“
Wäre es vielleicht möglich dieses Pärchen zu finden und zur Verhandlung einzuladen. Damit sie eine Aussage machen, dass ihnen die Nacktheit nicht gestört hat.
Diese Verhandlung finde ich im 21. Jahrhundert lächerlich. Nur weil eine arrogante (Moral)-Person das nicht passte, gibt es eine Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft hätte auch das ganze fallen lassen können. Zudem halte ich das Verfahren als Steuerverschwendung.
Michael
Diese Verhandlung finde ich sehr blöd. Das Gericht verliert viel Geld und Zeit. Es gibt wichtigere Probleme, die es zu bewältigen gilt, wie z. B. die Kriminalität und das Verbrechen. Es ist an der Zeit, dass sich die Sitten ändern und der natürliche Naturismus auf europäischer Ebene entkriminalisiert wird.
leider wurde Dieter ja dazu verdonnert das Bußgeld zu zahlen. Auf die Begründung bin ich gespannt und ob Dieter Rechtsmittel einlegt.