Nackt in Deutschland – was wirklich erlaubt ist

Nackt in Deutschland | Was wirklich erlaubt ist

Wieviel Nacktheit in Deutschland erlaubt ist, fragen sich viele, Befürworter wie Gegner. Hier bekommst du die nackte Wahrheit vom Philosophen.

Eine Analyse, die gründlich aufräumt!

Bei allem, was nackt ist – das ist dein gutes Recht

Zu Bußgeldern werden allenthalben nackte Menschen verdonnert, in aller Regel werden sie gezahlt – und gut ist. Wenn du zu schnell im Auto unterwegs bist, verhält es sich ähnlich: Du ärgerst dich über das teure Portrait und zahlst; fertig!

Allerdingst sehe ich in diesen beiden Fällen einen Unterschied. Raser auszubremsen hat einen Sinn, es schützt alle im Straßenverkehr Beteiligten. Menschen aber wegen ihrer Nacktheit mit einem Bußgeld zu belegen, ist mehr als Unsinn – ich erkläre warum!

Da ist jemand nackt…, na und?! Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen, eigentlich! Denn die Meinungen gehen bei dieser nackten Tatsache stark auseinander. Denn während die einen die reine Freiheit spüren, ihre Identität als Nudist unbescholten auszuleben, fühlen sich andere durch den Anblick nackter Menschen belästigt oder gar beschämt.

Welche Seite wiegt schwerer; müssen die Nackten sich auf blickdichte FKK-Geländen aufhalten und in abgegrenzten Badebereichen bleiben oder nicht? Gibt es ein Recht, keine nackten Menschen sehen zu müssen, wenn man das nicht möchte?

Also, bei allem, was Recht ist: ein nackter Mensch ist ein Mensch. In ihm per se eine Belästigung zu sehen ist merkwürdig; nein, bedenklich! Schauen wir uns also an, ob es in Deutschland erlaubt ist, nackt zu sein.

Recht haben oder Recht bekommen

Nacktsein ist erlaubt, ja – aber: da gibt es nun eine so große Verwirrung, ob das denn wirklich so ist oder nicht, dass niemand mehr weiß, was Sache ist; auch unter den Juristen ist zu erkennen, ob er dem Nacktsein persönlich zugeneigt ist oder nicht…

Der Verein GetNakedGermany e. V. (GNG), dem ich selbst als Gründungsmitglied angehöre, ist der Meinung, dass drei Dinge erfüllt sein müssten, damit Nacktheit als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne.

So nimmt der Verein Bezug auf den Paragrafen 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), in dem es heißt:

„Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“

Bundesministerium der Justiz

In einem Flyer des Vereins wird erläutert, dass

  1. Jemand eine grob ungehörige Handlung vornehmen und
  2. die Allgemeinheit gefährden oder belästigen müsse,
  3. damit er die öffentliche Ordnung beeinträchtigen könne.

Im ersten Punkt wird seitens des Vereins im Nacktsein keine grob ungehörige Handlung gesehen,

zum zweiten Punkt wird gesagt, dass „einzelne Personen, die sich belästigt fühlen, keine Allgemeinheit darstellen. Das einfache Nacktsein des Einzelnen gefährdet keine andere Person.“

Zum dritten Punkt wird erläutert: „[E]ine nackte Person, ob im Wald, auf der Wiese oder im Feld, nicht die öffentliche Ordnung beeinträchtigt.“

Ok, ist das so?

Schön wäre es, aber die Argumentation hat Schwächen.

Wie gemeinhin unter Naturisten und Nudisten üblich, wird das Augenmerk auf den Begriff der Allgemeinheit gelegt. Sie könne schließlich im Wald, auf der Wiese oder im Feld nicht belästigt, und damit auch die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden.

Das kann man so sehen, muss man aber nicht.

In einem jüngsten Urteil wird das Augenmerk auf die Geeignetheit gelegt. Sprich, es reiche aus, dass die Handlung geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen. Dabei komme es nicht darauf an, ob andere Personen zugegen sind.

Würde doch andernfalls der im OWiG rechtlich verankerte Schutz vor Belästigungen sich selbst aufheben. Ich muss mir nur vorstellen, dass mich jemand im Wald belästigt, wie auch immer (!), dass mir jedenfalls Angst eingejagt wird!

Argumentierte ich nun mit dem Augenmerk auf die Allgemeinheit, die durch meine Nacktheit nicht belästigt werden würde, dann greift auch in allen anderen fraglichen Fällen der Paragraf 118 OWiG nicht. Das kann ich nicht wollen!

Und weil das niemand wollen kann, ist auch die Behauptung falsch, dass alle drei Punkte erfüllt sein müssten, wie es im GNG-Flyer dargestellt wird.

Das klingt für Naturisten und ihre Ziele kontraproduktiv. Doch um die Frage zu entscheiden, ob es in Deutschland erlaubt ist, nackt zu sein, ist diese Analyse notwendig.

Das heißt, ich sehe mich zwar im Recht, bekomme es aber nicht…

Nackt in Deutschland | Was erlaubt ist, ein Ausblick
Mit § 118 OWiG tatsächlich verboten?

Nackte Fakten vom Juristen, oder doch besser vom Philosophen?

Im Bußgeldkatalog 2025 heißt es:

„(…) [F]ür das Nacktsein in freier Natur [gilt]: Grundsätzlich ist auch FKK im Wald und Nacktwandern erlaubt, solange andere Wanderer hierdurch keinen Anstoß finden. Möchten Sie also unbekleidet spazieren und wollen möglichen rechtlichen Komplikationen aus dem Weg gehen, dann wählen Sie eher abseitige Routen.“

Dr. Philipp Hammerich

Was kann ich mit dieser Aussage eines Juristen anfangen? Kann ich Wanderrouten wählen, bei denen ich sichergehen kann, dass mir niemand begegnet, der Anstoß an meiner Nacktheit findet? Ist das möglich?Natürlich nicht! Was also bringt mir der Hinweis, dass das Nacktsein in freier Natur erlaubt sei? Zumal ich oben erläutert habe, dass diese Art der Argumentation nicht zielführend ist für die Belange des Schutzes der Allgemeinheit. Zumindest dann nicht, wenn man in der Nacktheit eine Eignung sieht, die Allgemeinheit zu belästigen und den § 118 OWiG prinzipiell richtig findet.

Dieses Verbot gilt allerdings in Bezug auf einen Verstoß gegen § 118 OWiG  – und nur solange in den Gerichten damit argumentiert werden kann, dass Nacktheit eine grob ungehörige Handlung sei.

Auch Anwalt Walentowski schreibt:

„[B]eim Nacktwandern in abgeschiedenen Wäldern oder Nacktjoggen auf Feldwegen sind selten negative Folgen zu befürchten.“

volksstimme.de

Wo kein Kläger, da kein Richter! – Was kann das anderes heißen, als dass ich nackt durchaus straffällig werden kann (oder darf?), solange mich niemand anzeigt. Was bringt also der Hinweis, dass selten negative Folgen zu befürchten seien?

Damit ist die folgende Behauptung falsch, die ebenfalls auf dem oben zitierten GNG-Flyer zu lesen ist:

„Beim Nacktwandern oder anderem Nacktsport in der freien Natur geht es um eine friedliche und vollständige Harmonie mit der Natur. Wälder sind ein Ort der Erholung, deren Betreten in den Waldgesetzen der Bundesländer geregelt ist. Sie können daher – wie Badestellen an Seen – ohne Bekleidung auch außerhalb von ausgewiesenen FKK-Bereichen zum Zwecke der unbekleideten Erholung genutzt werden.“

GetNakedGermany

Was ich mit diesem Zitat deutlich machen möchte: So gut gemeint es sein mag, so propagiert es unbegründet das Erlaubtsein von Nacktheit in der Natur. Denn die friedliche und vollständige Harmonie des Naturisten in der freien Natur ist eine Variable im Zusammenhang mit den Wäldern als ein Ort der Erholung und der Regelung ihres Betretens in den Waldgesetzen; es liegt hier lediglich eine Korrelation von vollständiger Textilfreiheit und Natur vor, keine Kausalität. Menschen können in der Nacktheit anderer – Harmonie mit der Natur hin oder her – durchaus eine Belästigung erkennen.

Ja, das muss ich!

Aber Ulrich, in der Nacktheit liegt keine Eignung (!), die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen!

Der entscheidende Argumentationsweg liegt woanders!

„Humanismus ist (…) nicht unbedingt bequem – oder nennen wir es beim Namen: ästhetisch. Wir müssen uns auch selbst (…) aushalten können.“

Die Objektität des Bewusstseins, S. 545

Es existiert ein Recht auf Nacktheit

All die juristischen Beratungen und Bekundungen rund um die Frage des erlaubten Nacktseins in Deutschland sind: Quatsch! Das Internet ist voll davon.

Warum sind sie Quatsch?

Sie ziehen allesamt das sogenannte Sittengesetz und ungeschriebene Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens heran, um damit die prinzipielle Ahndungsfähigkeit des Nacktseins zu begründen.

Nun gut, juristisch mag das korrekt sein.

Allerdings reichen wenige Beispiele aus, um die bloße juristische Korrektheit ihrer selbst willen auszuhebeln, um einen moralischen Fortschritt zu erzielen:

  • Frauenwahlrecht
  • Homosexualität
  • Geschlechtsidentität
  • und, und, und… eben auch Nudismus

Hätten die Bemühungen für diese Errungenschaften ernsthaft um der juristischen Korrektheit wegen unterbleiben sollen?

Gegenläufige Wertevorstellungen sind normal, liegen in der Natur einer gesunden Gesellschaft und gehören in den öffentlichen Diskurs; wobei das keine juristische Aufgabe ist, sondern eine ethische, die im Diskurs von Philosophen begleitet werden muss – nicht von Juristen.

Ich meine, moralische Anomalien sind die Grundvoraussetzung für den moralischen Fortschritt einer Gesellschaft. Deshalb solltest du unbedingt diesen Blogartikel lesen:

> > > Jetzt lesen!!!

Nackt in Deutschland | Früher und heute | Karikatur, Stuttmann
Karikatur: Klaus Stuttmann

Klar, für Nudisten kann der Schuss auch nach hinten losgehen; der Erfolg für die eine oder andere Seite liegt allein im Verlauf der gesellschaftlichen Auseinandersetzung.

Klar ist aber auch, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland gar kein Problem mit Nackten hat – das zeigen die Erfahrungen tausender Nudisten und Nicht-Nudisten!

> > > Jetzt überzeugen: Ich bin nackt durch Freiburg spaziert!

Ein anderes Mal hatte ich eine philosophische Nacktwanderung durch den Freiburger Stadtwald beim Forstamt angemeldet, und dies auch das Amt für öffentliche Ordnung sowie die Polizei wissen lassen; > > > die Badische Zeitung berichtete.

Ich frage mich: Warum bekomme ich es genehmigt, sonntags nackt durch den Freiburger Sternwald zu wandern; dort, wo viele Familien mit – Achtung Totschlagargument: ihren Kindern – unterwegs sind?

Zumal es ausreiche, dass die Handlung für eine Belästigung geeignet ist, und es dabei nicht darauf ankomme, ob sich tatsächlich jemand belästigt fühlt > > > wie es im Urteil zum Fall „Dieter“ heißt.

Keine Sorge, schlafende Hunde wecke ich damit nicht; zumindest dann nicht, wenn du für deine Nacktheit einstehst und dich draußen auch zeigst. Wenn du zeigst, dass du nicht grob ungehörig handelst und nackt nicht geeignet bist, die Allgemeinheit zu belästigen oder die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen!

Und genau darauf möchte ich hinaus: Mit dem Argument des Nacktseins in der Natur, wo keine Allgemeinheit vorhanden sei, kommen wir nicht weiter – es zieht nicht, wie ich oben dargelegt habe.

Denn, das ist zum Schluss noch wichtig für dich als nacktlebender Mensch: Mit Wald und Natur oder der Allgemeinheit hat dein Recht auf Nacktheit ohnehin nichts zu tun, vielmehr ist das Folgende zu beherzigen:

Fazit: Der § 118 OWiG ist nicht zur Unterbindung der Nacktheit da

Was also tun?

„Geh mal wieder auf die Straße, geh mal wieder demonstrieren, denn wer nicht wagt zu kämpfen, kann nur verlieren.“

die ärzte, Deine Schuld

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Einfach nackig sein. Frei und normal. Ein Traum…? Von wegen: Realität!