 
			Beamter ohne Scham – Mein Rechtsstreit
für Freiheit ohne Tabu
Worum geht es konkret?
Ich bin verbeamteter Lehrer – und ich lebe gern nackt. Nicht als Provokation, sondern als Ausdruck von Natürlichkeit, Körperakzeptanz und Freiheit. Mein Dienstherr hat mir per dienstlicher Weisung zunächst untersagt, Demonstrationen zu planen oder durchzuführen, die die Normalisierung des Nacktseins bekunden. Inzwischen wurde diese Weisung so eingeschränkt, dass sich das Verbot nur noch auf Zeiten krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit bezieht. Das ist ein Teilerfolg – aber die Grundfrage bleibt: Darf ein Beamter sich für die Enttabuisierung natürlicher Nacktheit einsetzen?
Parallel untersagt mir eine weitere Weisung derzeit, gegenüber Schülern auf Fragen zum Thema Nacktheit zu antworten – selbst wenn es nur um ein sachliches Bekenntnis zu meiner nudistischen Lebensweise geht. Gegen beide Weisungen habe ich Widerspruch eingelegt; auf den Bescheid der ADD Trier warte ich. Ich strebe eine gerichtliche Klärung an, weil es hier um mehr geht als um mich: um Grundrechte, pädagogische Redlichkeit und eine offene Gesellschaft.
Kernaussage: Nacktheit ist kein Delikt, sondern zuerst natürlich. Ich fordere ein, dass dieser einfache Satz auch im Staatsdienst gilt.
Was ich gerichtlich klären lassen will
- Sachliche Antwort im Unterricht: Ein kurzes, nicht sexualisiertes Bekenntnis darf nicht generell verboten werden („Ja, ich lebe nudistisch; das hat mit Respekt, Naturverbundenheit und Nicht-Sexualisierung zu tun“).
- Demonstrationsrecht: Friedliche Versammlungen zur Enttabuisierung natürlicher Nacktheit dürfen außerhalb von Krankheitszeiten und dienstlichen Verpflichtungen nicht pauschal untersagt werden.
- Verhältnismäßigkeit: Weisungen müssen eng, konkret und verhältnismäßig sein – kein Generalverdacht, keine Totalverbote.
 
			Der aktuelle Stand
Weisung 1: Antworten an Schüler
Aktuell pauschales Redeverbot zum Thema Nacktheit / Bekenntnis zur nudistischen Lebensweise. Widerspruch läuft; Entscheidung der ADD Trier steht aus.
Weisung 2: Demonstrationen
Vom generellen Verbot zur Einschränkung auf Krankheitszeiten – ein wichtiger Teilerfolg.
Nächster Schritt
Gegebenenfalls Klage/Antrag auf gerichtliche Überprüfung – abhängig vom Bescheid der ADD
Ziel
Rechtssicherheit schaffen: friedliche Demonstration & sachliche Antwort dürfen nicht pauschal untersagt werden.
Warum dich das betrifft
(auch wenn du kein Nudist bist)
Freiheit schrumpft selten auf einmal – sie erodiert an Rändern. Heute Nacktheit, morgen andere nonkonforme Lebensformen.
Die Analogie: Würde man einem homosexuellen Lehrer das Coming-out verbieten?
Stell dir vor, einem homosexuellen Lehrer würde untersagt, auf die Frage von Schülern ehrlich zu sagen: „Ja, ich bin homosexuell.“ Das wäre nicht nur entwürdigend, sondern auch ein fatales Signal: Identität ist zu verschweigen, weil andere Anstoß nehmen könnten.
Genau diese Logik trifft Menschen, die natürliches Nacktsein leben: Nicht die Tat (es gibt keine), sondern das Tabu steuert die Regel, dass Nacktheit verpönt ist. Ich setze mich dagegen zur Wehr. Ein ehrliches, sachliches Bekenntnis zu einer nicht-schädigenden Lebensweise darf nicht unter Generalverdacht stehen – auch nicht im öffentlichen Dienst.
Es geht nicht um Sexualisierung. Es geht um Identität, Körperwahrnehmung, Umweltbezug und Freiheit von Schamzwang.
 
			Wofür ich Spenden benötige
Bisherige Anwaltskosten: 1.900 € (bereits gezahlt)
Prognose Gesamtkosten: ca. 8.000 € (inkl. weiterer anwaltlicher Vertretung, Schriftsätze, ggf. Gerichtskosten)
Ziel: Rechtssicherheit schaffen – für Lehrer, Beamte und letztlich für alle, die friedlich nonkonform leben.
Deine Spende wirkt doppelt: Sie hilft mir im laufenden Verfahren – und sie schafft Präzedenz, von dem viele profitieren.
Was passiert mit meinem Beitrag?
Transparenz & Verwendung der Mittel
Jede Ausgabe wird dokumentiert (Kostennoten, Gerichtskosten).
Überschüsse (falls vorhanden) erhält der Verein GetNakedGermany e.V.
Verfahrens-Updates erscheinen auf dieser Webseite.
Auf Wunsch kannst du mich jederzeit kontaktieren.
Rechtlicher Rahmen – kurz & verständlich
Keine Rechtsberatung
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Beamtenrecht
Es gibt eine Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung – vor allem bei politischer Betätigung. Aber: Eine pauschale Untersagung von friedlicher Demonstration und sachlicher Selbstauskunft geht über Mäßigung hinaus.
Strafrecht
Reine Nacktheit ist grundsätzlich nicht strafbar; strafbar sind exhibitionistische/sexuelle Handlungen.
Schulrecht
Lehrer beantworten Fragen altersangemessen und sachlich. Ein kategorisches Redeverbot verhindert Bildung – es ersetzt pädagogisches Ermessen durch Tabu.
Kernkonflikt: Wie lassen sich Grundrechte und beamtenrechtliche Pflichten so austarieren, dass weder Freiheitsrechte leer laufen noch das Amt beschädigt wird? Genau das soll die Justiz klären.
Aus dem Lehrplan Ethik des Landes Rheinland-Pfalz
Herausgeber: Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
Web: www.bm.rlp.de
Rationalität und Argumentation
„Durch systematisches Fragen fördert Ethikunterricht die argumentativ-diskursive Reflexion im Sinne einer ethischen Orientierung, die ihre Begründung nicht aus dem Wahrheitsanspruch einer bestimmten Weltanschauung bezieht, sondern jeglichen Wahrheitsanspruch mit anderen Wahrheitsansprüchen konfrontiert.“
Seite 7
Autonomie
„Eine notwendige Bedingung für Wertediskurse ist das Prinzip der Autonomie (…). Eine eigenständige rationale Auseinandersetzung mit ethischen Fragen, die damit einhergeht, dass dem Gegenüber ebenfalls diese Autonomie eingeräumt wird, trägt wesentlich dazu bei, dass eine ergebnisoffene und gleichberechtigte Diskussion stattfinden kann. (…) Niemand hat eine für alle gültige Antwort, auch die Lehrkraft nicht. (…) Daraus ergibt sich aber keinesfalls ein ethischer Relativismus. Nur diejenigen individuell gefundenen Lösungen ethischer Fragen sind diskursfähig, die nachvollziehbare Begründungen bereithalten. Als (…) Diskurspartner kann die Lehrkraft durchaus eigene Anschauungen und Haltungen zum Ausdruck bringen. Diese sind jedoch genauso hinterfragbar wie diejenigen der (…) Schüler und ordnen sich den Prinzipien der gewollten Vielfalt von Meinungen, der Kontroversität und des „Überwältigungsverbots“ unter.“
Seite 20
Grenzen des Diskurses
„Im Rahmen von Wertediskursen kommen auch immer wieder extreme Haltungen zur Sprache. Für den Ethikunterricht extrem sind Meinungen, die nicht begründet werden, die Gründe nicht zur Diskussion und Prüfung stellen, Gründe anderer prinzipiell nicht akzeptieren oder einen in der Diskussion aufgedeckten Widerspruch zur Wertebasis des Grundgesetzes nicht im Sinne des Grundgesetzes auflösen. Sofern sich solche Haltungen dem Diskurs stellen und sich um Begründung bemühen, können sie einbezogen und einer gemeinsamen Überprüfung unterzogen werden.“
Seite 21
Mit deiner Hilfe wage ich es
Ich bin Beamter – und ich will frei sagen dürfen, dass ich Nudist bin
Ich bin kein Provokateur. Ich bin kein Exzentriker. Ich bin einfach ich. Und ich lebe nackt – aus Überzeugung. Weil es ehrlich ist, natürlich, frei.
Doch in meinem Beruf als Beamter wird diese Freiheit zum Problem. Wer als Beamter nackt lebt, gilt schnell als untragbar, weil man nicht dem Wohlverhalten eines Beamten entspräche – obwohl Nacktheit ganz natürlich ist und per se nichts mit Sexualität zu tun hat.
Nacktheit ist kein Skandal. Sie ist ein Menschenrecht.
In dem Rechtsstreit mit meinem Dienstherrn will ich das sichtbar machen. Ich trete ein für ein Leben ohne Doppelmoral, ohne Angst vor Diskriminierung – und für ein neues Verständnis von Körperkultur, Selbstbestimmung und Freiheit.
FAQs und wie du helfen kannst – auch ohne Geld
Ist Nacktsein in Deutschland erlaubt?
Reine Nacktheit ist grundsätzlich nicht strafbar. Strafbar sind sexualisierte/exhibitionistische Handlungen.
Jetzt lesen: Nacktheit in Deutschland – Was wirklich erlaubt ist
Ist das politisch?
Es ist vor allem gesellschaftsethisch: Enttabuisierung, Menschenwürde, Freiheit von Schamzwang. Das Thema berührt damit politische Aspekte, aber der Kern ist Freiheit und Toleranz.
Dürfen Lehrer über ihr Privatleben sprechen?
Im Rahmen pädagogischer Verantwortung und Sachlichkeit: ja – maßvoll. Ein kategorisches Tabu schadet mehr, als es nützt.
Beschädigt das Bekenntnis zur Nacktheit nicht die Vorbildfunktion?
Vorbild ist, wer respektvoll, erklärend ud verantwortungsbewusst handelt – nicht, wer Realität verschweigt.
Warum jetzt klagen?
Weil dienstliche Weisungen mit Generalverdacht Schule, Grundrechte und Vertrauen beschädigen. Es braucht klare, verhältnismäßige Leitplanken – keine Tabus.
Spenden & Teilen
Erzähl deinen Freunden, deiner Familie, deinen Arbeitskollegen und Bekannten davon. Mach ihnen klar, dass es um die Verteidigung eines grundsätzlichen Rechtes geht, das uns alle angeht. > > > Spendenseite
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Unterschreibe den Aufruf: Nacktsein ist frei sein.
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Presse, Blogs, Podcasts: Leite meine Inhalte an Lokalredaktionen weiter und informiere dich selbst. Viel Wissenswertes zum Thema findest du in meinem Blog.
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Juristisdche, pädagogische, medienstrategische Unterstützung ist Gold wert.
 
				

