Spendenaktion „Dieter E. Albrecht“
Dieter – grob ungehörig
Dieter E. Albrecht aus Rottweil spazierte nackt mit seinem Hund am regnerischen Weltnaturistentag 2024 durch das Wildschweingehege Dietingen.
Der Vorwurf: Dieter habe eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG begangen, also eine grob ungehörige Handlung, die geeignet sei, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Unterstütze Dieter mit einer Spende!
Sparkasse Freiburg
Empfänger: NUDARE AUDE
IBAN: DE76 6805 0101 0012 1421 07
BIC: FRSPDE66XXX
Verwendungszweck: Spendenaktion Dieter
Mit jedem Euro hilfst du Dieter die Prozesskosten finanziell zu stemmen.
Möchtest du, dass deine Spende hier veröffentlicht wird? Dann schreibe mir eine E-Mail.
Was passiert mit den Spendengeldern?
Die Spenden werden nur mit dem Vorliegen einer konkreten Rechnung in genauem Betrag an Dieter ausbezahlt; sollten die Rechnungsbeträge höher als die gesammelten Spenden sein, erhält er die Spendensumme in voller Höhe. Kein einziger Cent geht verloren.
Sollte es zu keinen Anwaltskosten kommen oder Dieter das Verfahren doch nicht in Angriff nehmen, bleiben die Spenden für den nächsten Fall erhalten!
Das kannst du sein oder ich selbst, wer weiß, wen es als nächstes trifft?!!
Wie geht Dieter vor?
Dieter wartet die schriftliche Urteilsbegründung des Amtsgerichts und ein anwaltliches Erstgespräch ab. Nur so kann er und ich verantwortungsbewusst mit Spendengeldern umgehen.
Sollte das OLG die Beschwerde abweisen und damit direkt den Weg zu einem der Verfassungsgerichtshöfe frei machen, bräuchte Dieter theoretisch gar keine anwaltliche Unterstützung. Allerdings traut er sich die Kompetenz, durch ein solches Verfahren für die Sache des Naturismus zu gehen, ohne Fehler nicht zu.
Es muss ein Anwalt gefunden werden, der sich gut mit Ordnungswidrigkeiten und einschlägigen Urteilen gut auskennt, er muss nicht unbedingt der nudistischen Lebensweise zugetan sein.
Gib uns gerne einen Tipp!
- Spendenziel 6000 Euro, Fortschritt in Prozent 9,8%
Stand: 16.05.2025, 20:53 Uhr: 590,00 Euro
Einzahlungen
Datum | Name/Verein/Verband | Betrag |
08.05.2025 | R. K. | 50,00 |
08.05.2025 | W. R. | 50,00 |
09.05.2025 | S. R. | 50,00 |
12.05.2025 | Martin Bruns | 100,00 |
12.05.2025 | Reiner Götz | 60,00 |
12.05.2025 | Thomas | 100,00 |
14.05.2025 | T. S. | 50,00 |
15.05.2025 | D. M. | 30,00 |
16.05.2025 | Meinolf Niggemeier | 100,00 |
Auf zu nackten Ufern
Dieter fechtet das amtsgerichtliche Urteil in Rottweil durch Rechtsbeschwerde an. Die Prüfung der Zulassung findet durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart statt. Damit ist der Rechtsweg eingeschlagen; unabhängig davon, ob das OLG den Fall behandelt oder nicht.
Kosten mit OLG-Verhandlung ca. 7.000 € oder mit direktem Weg zum Bundesverfassungsgericht ca. 5.000 €.
Ohne Unterstützung kann sich Dieter das Prozesskostenrisiko schwerlich leisten.
Kannst du einen geeigneten Anwalt empfehlen; sprich einen Menschen (egal welchen Geschlechts), der sich gut mit Bußgeldverfahren auskennt, und bestenfalls dem Naturismus zugetan ist?!